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Bayern darf weiterhin zubetoniert werden

20.09.2018

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Bürgerbegehren gegen den Flächenfraß gestoppt - er sieht die kommunale Planungshoheit dadurch eingeschränkt. Dabei sollte mit dem Volksbegehren der Flächenverbrauch ja nicht gestoppt, sondern tatsächlich nur deutlich reduziert werden von derzeit über 12 Hektar täglich auf maximal 5 Hektar. Die Folge: es wird sich erst einmal nichts ändern in Bayern.

Beitrag im oha vom September 2018.