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Pähler Schlucht

Die einstmals urwaldartige Pähler Schlucht wurde durch Forstarbeiten im Februar 2014 massiv in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit beeinträchigt. Anscheinend völlig paralysierte Naturschutzbehörden sowie die staatliche Nichtreglementierung von "ordnungsgemäßer Forstwirtschaft" haben dazu geführt, dass weder in Naturschutzgebieten noch in europäischen FFH-Schutzgebieten der Holznutzung in irgendeiner Form Einhalt geboten wird. Die Kreisgruppe Weilheim-Schongau hat zusammen mit dem Landesverband einen gerichtlichen Vorstoß gewagt, damit solcher Naturfrevel der Vergangenheit angehört und entsprechende Sanktionen für Verursacher und Behörden zur Folge haben.

Leider erfolglos. Das Gericht hat das Verfahren erst gar nicht eröffnet, das Verfahren wurde angeblich gegen einen geringfügigen Bußgeldbescheid eingestellt. Die Ahnungslosigkeit der Staatsanwaltschaft ist für uns besonders ärgerlich, hat doch die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) durch zwei diametral verschiedene Gutachten (s. pdf unten) aus demselben Hause gezeigt, dass sie nicht unabhängig ist und politischen Forderungen des Landwirtschaftsministeriums und der Waldbesitzerverbände bedingungslos wider besseres Wissen erfüllt. Während also die erste Studie noch von erheblichen Schäden spricht, scheinen die sich nach eineinhalb Jahren völlig in Luft aufgelöst zu haben. Dieses Spiel wäre leicht zu durchschauen gewesen. Die Eröffnung des Verfahrens hätte aber Restriktionen der Forstwirtschaft in Naturschutzgebieten und FFH-Waldlebensräumen bedeutet. Bis auf Nationalparks gibt es also in Bayern bis auf weiteres keinen nennenswerten Schutz von Wäldern, es darf fast nach Belieben abgeholzt werden – ohne Rücksicht auf Verluste. Die Pähler Schlucht hat’s gezeigt. Lesen Sie auch, was das Landesamt für Umwelt (LfU) zu diesem Vorgang schreibt: sehr wohl äußert diese große Bedenken gegen das 2. Gutachten der LWF.

Im „Namen des Volkes“ verweigert uns das Gericht Akteneinsicht, man könnte den Glauben an die Justiz verlieren.

Download der Gutachten als PDF-Dateien:

 1. Gutachten LWF 16.07.2014

 2. Gutachten LWF 01.03.2016

 LfU 14.07.2016

 

Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Beitrag in der BN-Info 2019, unsere Pressemitteilung vom 18.04.2014 und unser Schreiben an die Regierung von Oberbayern vom 09.04.2014 zur Geltendmachung eine Biodiversitätsschadens nach dem Umweltschadensgesetz.