Bayern darf weiterhin zubetoniert werden
20.09.2018
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Bürgerbegehren gegen den Flächenfraß gestoppt - er sieht die kommunale Planungshoheit dadurch eingeschränkt. Dabei sollte mit dem Volksbegehren der Flächenverbrauch ja nicht gestoppt, sondern tatsächlich nur deutlich reduziert werden von derzeit über 12 Hektar täglich auf maximal 5 Hektar. Die Folge: es wird sich erst einmal nichts ändern in Bayern.
Beitrag im oha vom September 2018.