Zur Startseite
  • Home  › 
  • Spenden

Spenden

Liebe Spenderinnen und Spender,

 unsere Kreisgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die naturschutzfachlich wertvollsten Biotope im Landkreis, wenn möglich, durch Ankauf endgültig zu sichern. Hierfür gibt es auch staatliche Zuschüsse, die sich zwischen 50% und 85% bewegen. Für die Ankäufe benötigen wir also erhebliche Eigenmittel. Und auch die spätere Pflege der Grundstücke geht nicht ohne Geld für Maschinen, Werkzeuge und Fachpersonal für Maschinen. Darüber hinaus engagiert sich die Kreisgruppe auch bei Fachstellungnahmen und, falls nötig, bei Gerichtsprozessen, um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen. Und nicht zuletzt ist auch der Unterhalt unser Geschäftsstelle nicht kostenlos.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, sind wir für jede auch kleinere Spende dankbar. Bei Beträgen unter 20 € können sie nachfolgenden Hinweis (Zur Vorlage beim Finanzamt) ausdrucken und mit dem Zahlungsnachweis bei Ihrem Finanzamt mit einreichen. Ihre Spende wird dann steuermindernd anerkannt. Bei Beträgen über 20 € erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, sofern Sie Ihre Adresse auf der Überweisung angeben. 

Unser Spendenkonto:

     Vereinigte Sparkassen Oberland
     IBAN:  DE64 7035 1030 0000 0049 11

 

Zur Vorlage beim Finanzamt:

Aufgrund aktueller Änderungen der Vorschriften der Finanzbehörden legen Sie für eine steuerrechtliche Anerkennung Ihrer Spende bis 200 € bitte folgenden Vermerk bei:

1. Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen vom 22.09.2015, St.-Nr. 119/107/30519 wegen ­Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer ­befreit. 

 2. ­Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur zu folgenden satzungsgemäßen Zwecken des Naturschutzes verwenden, und zwar zu den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO.

 3. Wir sind nach § 50 Abs. 2 Buchstabe b EStDV berechtigt, steuerbegünstigte Spenden in Empfang zu nehmen. Der abgestempelte Beleg der Überweisung bzw. die ­Buchungsbestätigung der Bank reicht bis einschließlich EUR 200,– zur Vorlage beim Finanzamt aus. Für Beträge über EUR 200,– erhalten Sie zum Jahresende ­unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weilheim Schongau, Hofstraße 6, 82362 Weilheim i.OB